b) KTD-Untersuchungen Die Vorinstanz hat den Rapport des KTD vom 13. Mai 2021 (pag. 125 ff.) wie folgt zusammengefasst (pag. 478; S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original): Gemäss Rapport des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern vom 13.05.2021 (pag. 125 ff.) wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte medizinisch und kriminaltechnisch untersucht.