Im Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 03.05.2021 (pag. 19 ff.) wird festgehalten, dass die Privatklägerin am 22.02.2021, im Beisein ihres Vaters, als Opfer videobefragt wurde. Auch der Beschuldigte wurde im Beisein seines Pflichtverteidigers sowie eines Übersetzers einvernommen. Dabei habe er ausgesagt, dass es nur zu einvernehmlichen Küssen gekommen sei. Zudem wurde er erkennungsdienstlich erfasst, inkl. Wangenschleimhautabstrich (WSA). Weiter wurden der Betreuer I.________ und eine Freundin der Privatklägerin, H.________, delegiert als Auskunftspersonen befragt.