9. Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anklageschrift Ziff. I.1.) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1. der Anklageschrift sexuelle Nötigung zum Nachteil der Privatklägerin, begangen am 20. Februar 2021, um ca. 22:00 Uhr, in ________ (Ort), ________ (Strasse), in der ________ (Örtlichkeit), im TV-Raum, durch folgenden Sachverhalt vorgeworfen (pag. 253 f.): C.________ und A.________, damals beide Bewohner der ________ (Örtlichkeit), wollten zusammen einen Film anschauen. Als beide in den TV-Raum der ________(Örtlichkeit) gingen, schloss der Beschuldigte die Türe von innen ab.