pag. 611 f.) sowie des neu ergangenen rechtskräftigen Strafbefehls vom 23. März 2024 wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis; Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und Schadenersatz von CHF 150.00; pag. 603 f.) ist die Kammer – wie hiervor erwähnt – nicht integral an das Verschlechterungsverbot gebunden. Das beabsichtigte Vorgehen wurde mit Verfügung vom 29. Mai 2024 in Aussicht gestellt; das rechtliche Gehör der Parteien mithin gewahrt (pag. 800).