7 als Element der Legalprognose beim bedingten Strafvollzug (BGE 142 IV 89 E. 2.3). Unter Berücksichtigung des nach dem erstinstanzlichen Urteils vom 2. März 2023 neu ergangenen und rechtskräftigen Strafbefehls vom 15. Dezember 2023 wegen Urkundenfälschung und Erschleichen einer Leistung (Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Übertretungsbusse von CHF 100.00; pag.