Die Zivilklage von C.________ sei abzuweisen. IV. Die DNA-Profile seien zu löschen. V. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss Kostennote gerichtlich festzusetzen. 7.2 Anträge der Privatklägerin Fürsprecherin D.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung namens der Privatklägerin die folgenden Anträge (pag. 838): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der sexuellen Nötigung, begangen am 20. Februar 2021 in ________ (Ort) z.N. C.________ gemäss Anklageschrift. 2. A.________ sei streng zu bestrafen. 3. A.________ sei zu verurteilen