565 f.). Mit Verfügung vom 5. Oktober 2023 wurde die Privatklägerin auf die Kammerbesetzung sowie den Umstand, dass sowohl Oberrichterin Friederich Hörr als auch Obergerichtsuppleant Walser und Fürsprecher B.________ die Möglichkeit hätten, Ergänzungsfragen zu stellen, aufmerksam gemacht (pag. 568 f.). Sowohl der Antrag auf Konfrontationsvermeidung als auch derjenige auf Ausschluss der Öffentlichkeit – mit Ausnahme der Urteilseröffnung – wurde mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 gutgeheissen.