Mit Eingabe vom 10. Juni 2024 reichte sie ein diesbezügliches Arztzeugnis zu den Akten (pag. 279 ff.). Die Verfahrensleitung verfügte am 10. Juni 2024 die Gutheissung des entsprechenden Antrages (pag. 795 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte sowie die Privatklägerin einvernommen (pag. 802 ff.).