2. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ durch Fürsprecherin D.________ werden wie folgt bestimmt: [Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ mit CHF 7'869.65. Die Verfügung vom 22.11.2022 wird widerrufen; gemäss Fürsprecherin D.________ wurde die dort bestimmte Akontozahlung noch nicht ausgerichtet.