Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit insgesamt CHF 8'904.75. Ergänzend wird auf die in der Verfügung vom 22.11.2022 bestimmte Akontozahlung (CHF 7'322.00) verwiesen, welche gemäss Fürsprecher B.________ bis zum heutigen Tag noch nicht ausbezahlt wurde. 2 A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).