Mit Blick auf die ärztlichen Berichte nach erfolgreicher Nierentransplantation (Sprechstundenberichte vom 19. Dezember 2022 [amtlichen Akten BVD pag. 238 ff.] und vom 28. August 2023 [pag. 149]) ist heute – auch wenn der Beschwerdeführer gesundheitlich erheblich eingeschränkt ist – von einem stabilen Gesundheitszustand auszugehen (vgl. dazu oben). Sowohl die medikamentöse als auch die weitere Behandlung/Betreuung des Beschwerdeführers lassen sich, soweit ersichtlich, auch im Strafvollzug umsetzen.