28. Weiter reichte der Beschwerdeführer in oberer Instanz ein «ärztliches Gutachten» zu seiner aktuellen Gesundheitssituation von PD Dr. med. G.________ ein (pag. 153 ff.). PD Dr. med. G.________ führt darin einleitend aus, dass er den Beschwerdeführer seit über zwei Jahren regelmässig in der Sprechstunde zur Betreuung der schlafbezogenen Atmungsstörung sehe. Weiter gibt er im Wesentlichen an, die Betreuung und medikamentöse Behandlung nach erfolgreicher Nierentransplantation sei relativ komplex in der Gratwanderung zur Vermeidung von Abstossungen sowie zur Vermeidung von Infektionen.