Im Übrigen wird im Sprechstundenbericht vom 28. August 2023 abschliessend festgehalten, dass eine nächste Verlaufskontrolle in vier Monaten vorgesehen sei, was wiederum auf das Fehlen eines akuten gesundheitlichen Problems hindeutet bzw. eindeutig für einen stabilen Verlauf spricht. Weitere bzw. sonstige Komplikationen, welche auf Hafterstehungsunfähigkeit schliessen lassen würden, lassen sich diesem (aktuellsten) Sprechstundenbericht jedenfalls nicht entnehmen.