eine Neubeurteilung sei möglich, wenn es zu einer Nierentransplantation komme. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz gilt es sodann festzuhalten, dass im April 2023 sämtliche Kontrolltermine stattgefunden hatten und sich den Akten nichts entnehmen lässt, was auf (gravierende) Komplikationen im postoperativen Verlauf hindeuten würde. Dem vom Beschwerdeführer eingereichten Sprechstundenbericht vom 28. August 2023 (pag.