dies nicht alleine aus medizinischer Sicht, sondern vor allem auch aufgrund des logistischen Aufwands. Aus medizinischer Sicht müsse konstatiert werden, dass eine dialysepflichtige Niereninsuffizienz eine schwere Erkrankung sei. Auch wenn keine spezifischen Einschränkungen bestünden, sei der Allgemeinzustand geschwächt und der Patient sollte vor Infektionen geschützt werden. Zwar bestehe Aussicht auf eine Nierentransplantation, allerdings sei dies nicht als gegeben anzunehmen. Es könne auch sein, dass sich der Zustand verschlechtere, bevor ein geeignetes Organ gefunden werden könne (amtliche Akten BVD pag.