als notwendig erachtet worden sei. Mithin habe es die Vorinstanz unterlassen, den Sachverhalt genügend abzuklären, da sie – entgegen der fachlichen Einschätzung von Dr. med. C.________ – keinen aktuellen medizinischen Bericht eingeholt habe. Damit habe sie Recht verletzt und es werde beantragt, dass eine Neubeurteilung angeordnet werde. Abschliessend zu erwähnen gilt, dass der Beschwerdeführer zur Untermauerung seiner Ausführungen hinsichtlich seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine E-Mail von Dr. med. E.________ (Datum unbekannt; Beilage 5, pag. 43) und eine Medikamentenübersicht von Prof. med. F._____