5 schwerdeführer offenbar selber Einkäufe tätige, wo er ebenfalls einem Infektionsrisiko ausgesetzt sei. Dabei verkenne die Vorinstanz, dass das Infektionsrisiko beim Einkaufen, wo man die Nähe und den Kontakt zu Menschen selber steuern könne, in keiner Weise gleichzusetzen sei mit demjenigen in einem Grossspital wie dem Inselspital, wo Patienten, Ärzte und das Pflegepersonal frei verkehren würden. In solchen Gesundheitseinrichtungen liege stets ein erhöhtes Infektionsrisiko vor.