18. Der Beschwerdeführer verlangt einen Vollzugsaufschub. Zur Begründung dieses Anliegens wiederholt er in seiner Beschwerde zunächst die Argumente, welche er bereits gegenüber der Vorinstanz vorgebracht hatte (S. 4 der Beschwerde, pag. 7). In der Folge äussert er sich zu den seiner Ansicht nach falschen Schlussfolgerungen der Vorinstanz: So habe sich sein Gesundheitszustand – entgegen der Vorinstanz – nicht stabilisiert. Es sei fraglich, ob der Gesundheitszustand nach einem derart massiven operativen Eingriff überhaupt als (genügend) stabil bezeichnet werden könne.