Zwar gelte es, Infektionen zu vermeiden und Drittkontakte auf ein Minimum zu beschränken. Den gesundheitlichen Beeinträchtigungen könne jedoch mit einer Zuweisung an die Bewachungsstation des Inselspitals (BEWA) Rechnung getragen werden. Dort könne auch rasch auf plötzlich auftretende gesundheitliche Veränderungen reagiert werden. Weiter bestehe die Möglichkeit, den Beschwerdeführer getrennt von den übrigen eingewiesenen Personen unterzubringen. Bei einem Eintritt in die BEWA könnten zudem die notwendigen Eintrittsabklärungen und eine erneute Einschätzung der medizinischen Zumutbarkeit des Strafvollzugs vorgenommen werden.