10 ff.). Mit (separatem) Schreiben vom gleichen Tag ersuchte der Beschwerdeführer sodann um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren vor der Vorinstanz, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt (amtliche Akten SID, pag. 16 ff.). 2 5. Mit Entscheid vom 14. April 2023 wies die Vorinstanz die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – soweit sie darauf eintrat – ab und auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten von CHF 400.00 (amtliche Akten SID, pag. 31 ff.).