Mit Verfügung vom 20. Januar 2023 wiesen die BVD das Gesuch um Vollzugsaufschub sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtpflege ab und boten den Beschwerdeführer (neu) zum Strafantritt per 27. Februar 2023 im Regionalgefängnis L.________, mit anschliessender Zuweisung auf die Bewachungsstation des Inselspitals (BEWA), auf (amtliche Akten BVD pag. 249 ff.).