1. Mit Urteil vom 2. März 2022 stellte das Obergericht des Kantons Bern vorab die Rechtskraft des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. März 2021 hinsichtlich des Schuldspruchs wegen mehrfacher Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte fest. Weiter sprach es A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig und verurteilte ihn gestützt darauf sowie auf die rechtskräftigen Schuldsprüche zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten (amtliche Akten BVD, pag. 122 ff.).