2. Die Verfahrenskosten von CHF 300.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Bern, 7. Juli 2023 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Schwendener Die Gerichtsschreiberin: Hebeisen