5. Mit Verfügung vom 9. Juni 2023 wurde dem Gesuchsteller Gelegenheit gegeben, innert Frist allfällige Ergänzungen/Verbesserungen seiner Eingabe vom 28. Januar 2023 einzureichen. Mit Blick auf die aktuelle Aktenlage wurde zudem in Aussicht gestellt, ohne Einholung weiterer Stellungnahmen ein Nichteintreten auf die Eingabe vorzubehalten (Akten SK 23 244, pag. 35 ff.). Die Verfügung wurde vom Gesuchsteller am 12. Juni 2023 abends persönlich am Schalter der Post abgeholt (Akten SK 23 244, pag. 39). Er hat sich innert Frist jedoch nicht vernehmen lassen. II.