4. Mit Eingabe vom 15. Mai 2023 teilte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland dem Obergericht des Kantons Bern mit, der Gesuchsteller habe auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 14. Februar 2023 nicht reagiert und auch keine Beschwerde gegen die Verfügung vom 29. März 2023 erhoben. Da nach wie vor unklar sei, welchen Rechtsbehelf er mit Schreiben vom 28. Januar 2023 ergrei-