9 ff.). Nachdem sich der Gesuchsteller nicht hatte vernehmen lassen, trat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Verfügung vom 29. März 2023 auf die Eingabe vom 28. Januar 2023, soweit ein Wiederherstellungsgesuch enthaltend, nicht ein (Akten SK 23 244, pag. 17 ff.).