Er sei bereit, den Namen des Lenkers des Mietautos, welcher die Widerhandlung begangen habe, zu nennen. Der Gesuchsteller stellte in Aussicht, bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag zu stellen, um die Angaben des in die Straftat involvierten Fahrzeugs zu erhalten, da er zu dieser Zeit mehrere Autos vermietet habe (Akten SK 23 244, pag. 3).