2. Mit Eingabe vom 28. Januar 2023, beim Obergericht des Kantons Bern eingegangen am 3. Februar 2023, ersuchte der Gesuchsteller um eine neue Frist für die Überprüfung des Urteils gegen ihn. Zur Begründung führte er aus, er habe es aus gesundheitlichen Gründen nicht geschafft, die an ihn adressierten Briefe abzuholen und habe erfahren, dass es gegen ihn ein Urteil gebe. Er sei bereit, den Namen des Lenkers des Mietautos, welcher die Widerhandlung begangen habe, zu nennen.