CHF 5'400.00, dies teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Fribourg vom 22. November 2021, sowie zu einer Busse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf einen Tag festgesetzt wurde. Zudem wurden dem Gesuchsteller die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'150.00, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'000.00 für das Verfahren sowie Gebühren von CHF 150.00 für die Klärung des Gerichtsstands, zur Bezahlung auferlegt (Akten BM 22 1112).