1. Mit Strafbefehl vom 26. Juli 2022 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (Verfahren BM 22 1112) wurde A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) wegen Überlassens eines nicht betriebssicheren Personenwagens, Fahrens ohne Berechtigung, mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit sowie wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund schuldig erklärt.