In Beachtung des Verschlechterungsverbots resultiert demgegenüber eine Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 420.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse ist aufgrund des Verschlechterungsverbots auf 4 Tage festzusetzen.