18.5 Konkretes Strafmass Zusammenfassend resultiert für die Schuldsprüche wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises und wegen falscher Anschuldigung eine Strafe von mindestens 30 Strafeinheiten. Die Vorinstanz sprach die Geldstrafe teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 7. April 2022 aus, und gelangte in der Folge für die vorliegend interessierenden Delikte zu einer Zusatzstrafe von 18 Strafeinheiten (vgl. pag. 182; S. 19 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).