___ eine Strafuntersuchung herbeizuführen. Dies nahm er lediglich als «Nebenfolge» in Kauf. Selbstredend wäre dem Beschuldigten die Vermeidung der Tat ohne Weiteres möglich gewesen. Diese subjektiven Tatkomponenten wirken sich neutral aus. Insgesamt erscheint der Kammer eine Strafe von 12 Strafeinheiten als angemessen. Die falsche Anschuldigung weist einen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhang zum Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises auf. Aus diesem Grund wird die Strafe zur Hälfte, ausmachend 6 Strafeinheiten, auf die Einsatzstrafe asperiert.