Die mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen (AS 2023 259) am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Revision des Art. 303 Ziff. 2 StGB hat zu einer Reduktion des Strafrahmens von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geführt. Vorliegend würden indessen sowohl nach dem alten wie auch nach dem neuen Recht bedingte Geldstrafen resultieren. Da das neue Recht auch sonst nicht zu einer milderen Sanktion führen würde, ist das zum Tatzeitpunkt geltende Recht, das Strafgesetzbuch in seiner bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung (aStGB), anzuwenden.