16 ren müssen. Es sei ihm aber nicht gelungen, die nach rechts eingeschlagenen Räder genügend zurückzulenken, sodass er schlussendlich rechts gegen die Laderampe gefahren sei. Er wisse nicht mehr genau, wieviel seine Geschwindigkeit betragen habe, wahrscheinlich zügiges Schritttempo (pag. 50). Der Beschuldigte wusste, dass die engen Platzverhältnisse auf dem Autozug eine erhöhte Konzentration erforderten. Gerade deshalb wäre von ihm beim Losfahren besondere Achtsamkeit zu erwarten gewesen.