15 wegig oder gar als kopflos erscheine. Deshalb müsse eine ungeschickte Reaktion in überraschender Situation straflos bleiben. Vorliegend handle es sich genau um eine solche ungeschickte Reaktion in einer unüblichen Situation. Beim Abfahren von einem Autozug handle es sich nicht um eine alltägliche Situation und es sei wohl schon dem geübtesten Lenker passiert, dass sich die Kupplung schneller gelöst habe als gewollt. Dass der Fahrer das Lenkrad losgelassen habe, sei aufgrund der Aktenlage und entgegen der Vorinstanz nicht erstellt.