Fahrlässigkeit ist ebenfalls strafbar (BGE 117 IV 302 E. 3; BUSSMANN, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 2014, N 29 f. zu Art. 95 SVG). 12.2 Subsumtion Dem Beschuldigten wurde mit Verfügung der Kantonspolizei Basel-Stadt vom 27. April 2021 der Führerausweis auf Probe für die Dauer eines Monats von 6. Oktober 2021 bis und mit 5. November 2021 entzogen (pag. 41 ff.). Obwohl er am 31. Oktober 2021 folglich über keinen gültigen Führerausweis verfügte, fuhr er an diesem Tag mit einem Lieferwagen von O.________ ins Wallis und zurück nach Kandersteg (vgl. pag.