Indem er im Anschluss an den Selbstunfall gegenüber der Polizei behauptete, F.________ zu sein, muss er mindestens in Kauf genommen haben, dass infolge dieser Anschuldigung gegen F.________ eine Strafuntersuchung eröffnet werden könnte. Aus dem Umstand, dass er eine falsche Telefonnummer angegeben hat, kann der Beschuldigte sodann nichts zu seinen Gunsten ableiten, zumal alle anderen von ihm gemachten Angaben über