13 11.2 Rechtliche Grundlagen Betreffend die rechtlichen Grundlagen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 174 f.; S. 11 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Aufgrund der Vorbringen der Verteidigung sind folgende Ergänzungen bzw. Wiederholungen angezeigt: Der Tatbestand der falschen Anschuldigung schützt in erster Linie die Zuverlässigkeit der Rechtspflege. Die Tathandlung führt zu einem unnützen Einsatz öffentlicher Mittel.