10.4 Fazit und erstellter Sachverhalt Insgesamt präsentiert sich ein sehr dichtes Mosaik von Indizien, welche ein stimmiges Bild ergeben und in ihrer Gesamtheit erdrückend sind. Nach dem Gesagten bestehen keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte im Unfallzeitpunkt der Lenker des betreffenden Lieferwagens war und er sich am Unfallort gegenüber den anwesenden Polizistinnen als F.________ ausgab. Zumal der Führerausweis auf Probe des Beschuldigten im Unfallzeitpunkt entzogen war und der Vorgang des Selbstunfalls an sich unbestritten ist, erachtet die Kammer den Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 21. Juni 2022 als erstellt.