Zudem ist davon auszugehen, dass die Polizistinnen das Gesicht des Fahrzeuglenkers im Rahmen des Fotoabgleichs am Unfallort eingehend studierten, was eine spätere Wiedererkennung umso wahrscheinlicher erscheinen lässt. Dass die Polizistinnen den Beschuldigten anlässlich dessen Einvernahmen wiedererkannten, kann somit als zusätzliches Indiz für dessen Täterschaft gewertet werden.