Einerseits handelt es sich bei vier Monaten nicht um eine allzu lange Zeitspanne, andererseits fiel der zuständigen Polizistin bereits bei ihren Vorabklärungen – und damit vor der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten vier Monate nach dem Vorfall – die Ähnlichkeit zwischen dem Beschuldigten auf seinem Führerausweisfoto und dem Fahrzeuglenker auf. Zudem ist davon auszugehen, dass die Polizistinnen das Gesicht des Fahrzeuglenkers im Rahmen des Fotoabgleichs am Unfallort eingehend studierten, was eine spätere Wiedererkennung umso wahrscheinlicher erscheinen lässt.