Ferner erschliesst sich nicht, weshalb eine solche Identifikation nach über vier Monaten schlicht nicht möglich sein soll. Einerseits handelt es sich bei vier Monaten nicht um eine allzu lange Zeitspanne, andererseits fiel der zuständigen Polizistin bereits bei ihren Vorabklärungen – und damit vor der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten vier Monate nach dem Vorfall – die Ähnlichkeit zwischen dem Beschuldigten auf seinem Führerausweisfoto und dem Fahrzeuglenker auf.