Schliesslich wurde der Beschuldigte nicht einfach als «den von F.________ bloss vermuteten und ‹präsentierten› Lenker […] als naheliegendste Lösung nach über vier Monaten plötzlich eindeutig» identifiziert (pag. 225), sondern dieser Identifikation ging eine entsprechende und begründete Ermittlungsarbeit voraus. So lässt sich dem Nachtrag vom 24. März 2022 entnehmen, dass bereits am 15. Dezember 2021 – und somit mehrere Wochen bevor F.________ den Beschuldigten anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 2. Februar 2022 erstmals als Fahrzeuglenker nannte – weitere Abklärungen zur Täterschaft erfolgten.