Beide Szenarien lassen auf eine Freundschaft zwischen dem Beschuldigten und G.________ schliessen und als durchaus wahrscheinlich erscheinen, dass die beiden nur knapp zwei Monate vorher einen gemeinsamen Ausflug mit einem Lieferwagen ins Wallis gemacht haben. Dies fügt sich als weiteres Indiz in das Gesamtbild ein. 10.2.4 Verbindung zwischen G.________ und F.________ Nach dem Gesagten ist erstellt, dass der Beschuldigte sowohl G.________ als auch F.________ gut kennt. Zumal F.________ in M.________, N.________ (Kanton), und G.________