Dennoch kann aus dem Anzeigerapport vom 21. Dezember 2021 für den vorliegenden Fall abgeleitet werden, dass der Beschuldigte und G.________ am 7. Dezember 2021 entweder eine gemeinsame Ausfahrt mit einem Lieferwagen machten, oder dass der Beschuldigte – der immerhin in L.________ wohnt – sogar alleine mit seiner Freundin und dem Kleinkind von G.________ diesen in K.________ abholen ging. Beide Szenarien lassen auf eine Freundschaft zwischen dem Beschuldigten und G.___