9 Freundin des Beschuldigten und dem Kleinkind von G.________ in einem (anderen) Lieferwagen unterwegs waren bzw. als der Beschuldigte G.________ mit einem Lieferwagen in K.________ abholen wollte (vgl. pag. 56 f.). Der sich auf diesen Anzeigerapport stützende Strafbefehl vom 7. April 2022 (pag. 65 f.) ist zwar nicht rechtskräftig geworden (vgl. pag. 243 f.). Dennoch kann aus dem Anzeigerapport vom 21. Dezember 2021 für den vorliegenden Fall abgeleitet werden, dass der Beschuldigte und G.______