__ zu kennen (pag. 129 Z. 29 f.), gab jedoch pauschal an, dieser sei ein Bekannter von ihm (pag. 130 Z. 36). Demgegenüber ist auffallend, dass der Ledigname der Mutter des Beschuldigten ebenfalls G.________ ist (vgl. pag. 31). Des Weiteren scheint G.________ die Eltern des Beschuldigten zu kennen, zumal er angeblich Probleme mit diesen hatte (vgl. pag. 130 Z. 39 f.). Obwohl aus den Akten nicht eindeutig hervorgeht, ob der Beschuldigte und G.________ effektiv Cousins sind, deuten insbesondere die entsprechende spontane Aussage von F._____