Verbindung zwischen dem Beschuldigten und G.________ Der Fahrzeuglenker sagte im Rahmen der Unfallaufnahme spontan aus, mit seinem Cousin J.________ (Spitznamen) in dessen Lieferwagen ins Wallis und dann mit dem Autozug zurück nach Kandersteg gefahren zu sein (pag. 50). Beim als «Cousin J.________» (Spitznamen) bezeichneten Beifahrer handelt es sich unbestrittenermassen um G.________. F.________ gab spontan zu Protokoll, G.________ könnte der Cousin des Beschuldigten sein (pag. 20 Z. 206 f.). Der Beschuldigte selbst bestätigte vor der Vorinstanz, G.________ zu kennen (pag.