Die Aussagen der Zeugin H.________ sind insgesamt als glaubhaft einzustufen. Anlässlich der Einvernahme an der Hauptverhandlung gab sie zu, dass sie und ihre Arbeitskollegin Zweifel gehabt hätten, da sie beide gedacht haben, dass die Person auf dem Bild, welches sie im System abrufen konnten, ein runderes Gesicht und längere Haare habe, sie jedoch gedacht hätten, es könnte stimmen, da man ja einige Veränderungen durchmache und es kein aktuelles Bild gewesen sei (pag. 135 Rz 12 ff.). Sie hätten den Fahrer am besagten Datum nicht auf die Wache mitgenommen, da er sämtliche persönlichen Angaben gewusst habe (pag. 136 Rz 4 ff.).